![]() |
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| Auswandern und Arbeiten in die USA... Fragen und Antworten zum USA-VISA, Studiengänge ... |
![]() |
|
|
Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
|
#1
|
||||
|
||||
|
B-1/B-2 Visum Teil I
Eine Alternative zum Visa Waiver Program fuer die Einreise in die USA, stellt das B-1/B-2 Visum dar. Jeder der mehr wie 90 Tage in den USA verweilen moechte, sei es aus geschaeftlichen Zwecken ( B-1) oder zu privaten Zwecken (B-2), muss vor seiner Abreise ein Besuchervisum beantragen. Dieses Visum faellt in die Kategorie „Nichteinwanderungsvisum“ und ermoeglicht den Aufenthalt bis zu 6 Monaten. Auch in diesem Fall darf der Inhaber des Visums in den USA keiner Arbeit nachgehen, sei es gegen Geld oder unentgeldlich, studieren oder Kinder betreuen. Das Visum ist beim zustaendigen US-Konsulat zu beantragen. Fuer Deutschland, je nach Bundesland in dem man wohnt, ist das Berlin oder Frankfurt. http://www.usembassy.de/consular/index.htm - zustaendigkeit des Konsulates - Bevor man die Beantragung in Angriff nimmt, sollte jeder sicher sein das er die Bedingungen und Voraussetzungen fuer dieses Visum auch erfuellt. Fuer die Beantragung ist es zwingend erforderlich persoenlich im Konsulat zu einem Interview zu erscheinen. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ERTEILUNG EINES VISUMS Antragsteller auf Besuchervisa muessen nachweisen, dass sie die Bestimmungen des Gesetzes über Einwanderung und Staatsbuergerschaft (Immigration and Nationality Act) erfuellen. Das Gesetz geht von der Annahme aus, dass jeder Antragsteller auf ein Visum die Absicht hat, einzuwandern. Daher muessen Antragsteller auf Besuchervisa diese Annahme widerlegen, indem sie folgendes glaubhaft nachweisen: 1. dass die Reise in die USA aus geschaeftlichen bzw.privaten Gruenden erfolgen wird; 2. dass der Aufenthalt auf eine bestimmte Dauer begrenzt sein wird; 3. dass der Antragsteller außerhalb der USA einen festen Wohnsitz sowie andere verbindliche Verpflichtungen hat, die ihn nach Beendigung des Besuchs zur Rueckreise ins Ausland veranlassen werden. Wie kann man das nun belegen? Es ist natuerlich von Person zu Person unterschiedlich, jedoch kann man es beweisen durch Vorlage von: a. bei geschaeftlichen Reisen: Vorlage eines Schreibens der Firma, was Zweck der Reise ist, wie lange die Reise dauern soll, Kostenerstattung durch die Firma ect. b. bei privaten Reisen: Vorlagen Dokumenten die, die Rueckkehr ins Heimatland nachweisen wie: Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Schreiben des Arbeitgebers ueber eine fuer die Dauer der Reise erfolgte Freistellung, Bindungen zu Vereinen oder Institutionen, Nachweis in Form von Bankbelegen oder Kontoauszuegen ueber monatlich eingehende wiederkehrende Gelder(Bezuege oder Lohn), somit also auch der Nachweis das man fuer die Zeit des USA Aufenthaltes finanziell abgesichert ist, Briefe oder Einladungen von Freunden aus den USA, ect. Hat man diese Nachweise alle zusammen kann man an das Beantragen des Visums gehen. Dazu ist das ausfuellen der Form DS-156 zwingend erforderlich. Diesen Vordruck kann man sich im Internet herunterladen oder aber auch Online das ganze beantragen. Maennliche Antragsteller muessen zudem noch die Form DS-157 ausfuellen, wenn sie zwischen 16 und 45 Jahre alt sind. http://www.usembassy.de/pdf/ds156d.pdf - DS-156 in Deutsch zum runterladen – https://evisaforms.state.gov/ds156.asp?lang=1 - DS-156 nur in Englisch online - http://www.usembassy.de/pdf/ds157d.pdf - DS-157 in Deutsch – Hat man alle Forms ausgefuellt, benoetigt man noch ein Passfoto, das eine bestimmte Groesse haben muss und zwar 50mmx50mm http://www.usembassy.de/travel/photod.htm - Fotobestimmung – Da das Visum kostenpflichtig ist, muss man den erforderlichen Betrag von z.Zt. EURO 85,- auf das Konto des Konsulates ueberweisen. http://www.usembassy.de/travel/feed.htm - Visabearbeitungsgebuehr – Die Durchschrift des Ueberweisungsbeleges ist beim Interview im Konsulat vorzulegen. Kopien von Online-Ueberweisungen werden nicht anerkannt. Weiterhin muss ein gueltiger Reisepass vorgelegt werden. http://www.usembassy.de/travel/entryd.htm - Reisepassbestimmungen – Beantragen kann man das Interview nur ueber eine Visa-Hotline, die leider sehr teuer ist. http://www.usembassy.de/travel/d41_9.htm - Visa-Informationsdienst - Beim Interview werden von jedem Antragsteller zwei Fingerabdruecke mit einem Scanner elektronisch erfasst. Nach erfolgreichem Interview erhaelt man das Visum in den Pass geklebt. Das Visum hat eine Gueltigkeit von 10 Jahren, allerdings darf man das nicht verwechseln, das man 10 Jahre in den USA verbleiben kann/darf. Die Einreise mit diesem Visum verlaeuft aehnlich wie unter dem VWP. Man erhaelt im Flugzeug auch das I-94, nur ist dieses nicht gruen sondern weiss: http://www.cbp.gov/xp/cgov/travel/le..._94_sample.xml und auch wieder die Zollerklaerung: http://www.cbp.gov/xp/cgov/travel/le...ation_form.xml Der Immigration-Beamte wird die Dauer des Aufenthalts bestimmen, wobei es nicht 6 Monate sein muessen, aber in der Regel gewaehrt werden. Auch wird der untere Abschnitt des I-94 wieder in den Pass getackert . Fuer diese Art von Visum gibt es noch eine Besonderheit, naemlich man hat die Moeglichkeit es 1x zu verlaengern. |