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Auswandern und Arbeiten in die USA... Fragen und Antworten zum USA-VISA, Studiengänge ...

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Alt 06.10.2008, 11:10
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Standard elektronische Reisegenehmigungssystem (Electronic System for Travel Authorization - ESTA)

Das US-Ministerium für innere Sicherheit (Department of Homeland Security - DHS) hat das elektronische Reisegenehmigungssystem ESTA mit einer einstweilig verbindlichen Verordnung (Interim Final Rule, IFR) angekündigt. Hiermit wird gemäß der Durchführungsempfehlungen zum Gesetz der Untersuchungskommission zum 11. September aus dem Jahr 2007 ein neues Online-System eingeführt, das Teil des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program - VWP) ist. Wenn ESTA verbindlich wird, benötigen alle Staatsangehörigen von VWP-Ländern, die zeitweilig aus geschäftlichen oder privaten Gründen in die Vereinigten Staaten reisen, vor Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff in die Vereinigten Staaten eine ESTA-Genehmigung. Die Regelung betrifft ins Ausland reisende US-Staatsbürger nicht.

Zur Beantragung einer Genehmigung zur Einreise in die Vereinigten Staaten im Rahmen des VWP müssen sich Reisende in das webbasierte ESTA-System einloggen und online einen Antrag mit ihren persönlichen und anderen Daten ausfüllen, anhand derer ihre Teilnahmeberechtigung am Programm für visumfreies Reisen geprüft wird. Es handelt sich um dieselben Informationen, die derzeit im Formular I-94W verlangt werden. Das webbasierte ESTA-System steht ab dem 1. August 2008 für freiwillige Anträge zur Verfügung. ESTA wird 60 Tage nach Bekanntgabe im Bundesregister als verbindliches Progamm eingeführt. Das Ministerium für innere Sicherheit rechnet mit der Bekanntmachung durch den Minister für innere Sicherheit im November 2008, sodass das ESTA-System ab dem 12. Januar 2009 verbindlich wird.

ESTA-Anträge können zu jedem Zeitpunkt vor einer Reise in die Vereinigten Staaten eingereicht werden, und Reisende im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen werden ermutigt, eine Genehmigung zu beantragen, sobald sie mit der Reiseplanung beginnen. Sollten sich die Zieladresse oder Reisedaten eines Antragstellers nach Erteilung der Genehmigung ändern, können die Informationen einfach auf der ESTA-Website aktualisiert werden.

Wenn ein ESTA-Antrag erfolgreich ausgefüllt und online eingereicht wurde, wird er mit den relevanten Datenbanken der Strafverfolgungsbehörden abgeglichen. Die ESTA-Antragsdaten bleiben für die Dauer der jeweiligen ESTA-Genehmigung aktiv. Das Ministerium für innere Sicherheit speichert die Informationen für ein weiteres Jahr, und bewahrt sie dann zwölf Jahre im Archiv auf, sodass die Daten für strafverfolgungs- und ermittlungstechnische Zwecke abgefragt werden können.
In den meisten Fällen stellt das ESTA-System nahezu sofort fest, ob die Einreise im Rahmen des VWP-Programmes möglich ist. Es gibt unter anderem folgende mögliche Antworten: Genehmigung erteilt, Einreise nicht genehmigt oder Genehmigung wird bearbeitet.

Eine erteilte ESTA-Reisegenehmigung:
  • ist bis zu zwei Jahre oder bis zum Ablauf der Gültigkeit des Passes des Reisenden gültig, je nachdem, was früher eintritt,
  • für mehrere Einreisen in die Vereinigten Staaten gültig und
  • begründet keinen Rechtsanspruch auf Einreise in die Vereinigten Staaten an einer Einreisestelle. Die ESTA-Genehmigung erlaubt den Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff in die Vereinigten Staaten lediglich im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen. In allen Fällen treffen Zoll- und Grenzschutzbeamte an unseren Einreisestellen die Entscheidung über die Einreise. (Weitere Informationen vor Reiseantritt finden Sie unter der Übersicht "Know Before You Go" auf www.CBP.gov/travel.)
Wenn ESTA verbindlich geworden ist, benötigen alle Reisende aus VWP-Ländern vor dem Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff in die Vereinigten Staaten im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen eine ESTA-Genehmigung.

Wenn einem ESTA-Antragsteller die Genehmigung zur Einreise in die Vereinigten Staaten im Rahmen des VWP-Programms nicht erteilt wird, wird er an http://www.travel.state.gov/ verwiesen, wo er Informationen zur Beantragung eines Visums für die Vereinigten Staaten erhält. Dieser Vorgang ähnelt der derzeitigen Praxis, wonach VWP-Reisende, die an einer Einreisestelle in den Vereinigten Staaten eintreffen und vom US-Zoll- und Grenzschutzamt als nicht berechtigt für die Einreise gemäß dem VWP-Programm befunden werden, zur Beantragung eines Visums zur Einreise in die Vereinigten Staaten in ihr Herkunftsland zurückverwiesen werden. Es wird für die meisten Reisenden viel angenehmer sein, diese Nachricht vor dem Reiseantritt zu erhalten.

Kinder mit und ohne Begleitung müssen unabhängig von ihrem Alter eine eigene ESTA-Genehmigung und eine eigene VWP-Einreiseberechtigung vorweisen. VWP-Reisenden, die keine ESTA-Reisegenehmigung vorweisen können, nachdem das ESTA-System verbindlich geworden ist, kann der Zutritt zu Flugzeug oder Schiff verwehrt werden; sie müssen mit längeren Wartezeiten rechnen und die Einreiseerlaubnis an der Einreisestelle in den Vereinigten Staaten kann ihnen verwehrt werden.

Einführung des elektronischen Reisegenehmigungssystems
Ab 1. August 2008 nimmt das US-Ministerium für innere Sicherheit freiwillige ESTA-Anträge über die ESTA-Website entgegen: https://esta.cbp.dhs.gov/. Zu Beginn wird die Webseite nur auf Englisch verfügbar sein, aber bis spätestens 15. Oktober 2008 werden weitere Sprachen hinzukommen.
Konkrete Pläne für eine Reise in die Vereinigten Staaten im Rahmen des VWP-Programms sind vor Beantragung einer elektronischen Reisegenehmigung nicht erforderlich. Das US-Ministerium für innere Sicherheit empfiehlt, die elektronische Reisegenehmigung einzuholen, sobald eine Reise in die Vereinigten Staaten im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen geplant wird, spätestens aber 72 Stunden vor Abflug. Das elektronische Reisegenehmigungssystem ist allerdings so angelegt, dass es auch die Erfassung von Last-Minute- und aufgrund von Notfällen kurzfristig Reisenden erlaubt.

Wenn ESTA verbindlich geworden ist, benötigen alle Reisenden aus VWP-Ländern, unabhängig von ihrem Ausgangsort, vor dem Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff in die Vereinigten Staaten im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen eine ESTA-Genehmigung. VWP-Reisenden, die keine ESTA-Reisegenehmigung vorweisen können, nachdem das ESTA-System verbindlich geworden ist, kann der Zutritt zu Flugzeug oder Schiff verwehrt werden; sie müssen mit längeren Wartezeiten rechnen und die Einreiseerlaubnis an der Einreisestelle in den Vereinigten Staaten kann ihnen verwehrt werden.

Stärkung und Verbesserung des VWP durch ESTA

Das Programm für visumfreies Reisen fällt in die Zuständigkeit des Ministeriums für innere Sicherheit. Es ermöglicht Reisenden aus am Programm teilnehmenden Ländern die visumfreie Einreise in die Vereinigten Staaten zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken für einen Zeitraum von 90 Tagen oder weniger. Das Programm für visumfreies Reisen wurde 1986 als Pilotprojekt gestartet. 1988 wurden Japan und das Vereinigte Königreich als erste Mitgliedsländer in das Programm aufgenommen. Weitere Informationen zum Programm für visumfreies Reisen finden Sie unter:
http://www.customs.gov/xp/cgov/trave...re/vwp/vwp.xml.
Im Haushaltsjahr 2007 reisten mehr als 15 Millionen Besucher aus VWP-Ländern in die Vereinigten Staaten. Da das elektronische Reisegenehmigungssystem Sicherheitsfragen klärt, die das VWP betreffen, kann das Programm gestärkt und erhalten und in Zukunft erweitert werden.

Gemäß §711 der "Durchführungsempfehlungen zum Gesetz der Untersuchungskommission zum 11. September aus dem Jahr 2007" (9/11-Gesetz) müssen Beitrittsländer eine Reihe von sicherheitsrelevanten Anforderungen erfüllen, bevor sie am VWP teilnehmen können. Das DHS wird weiterhin eng mit den Beitrittsländern zusammenarbeiten, um zu gewährleisten, dass alle Sicherheitsvorschriften des 9/11-Gesetzes, die ihre Teilnahme am Programm ermöglichen, eingehalten werden.

Bei Beitrittsländern, deren Ablehnungsquote bei Nichteinwanderungsvisa höher als drei Prozent ist, hat der Minister für innere Sicherheit durch das 9/11-Gesetz in Absprache mit dem Außenminister die Möglichkeit, bis zu einer Höhe von zehn Prozent eine Ausnahmegenehmigung von der Drei-Prozent-Regelung des VWP-Gesetzes zu erteilen, sofern der Minister für innere Sicherheit bescheinigt:
  • dass ein Ausreisesystem über Flughäfen existiert, das die Ausreise von mindestens 97 Prozent aller ausländischen Staatsangehörigen gewährleistet, die über US-Flughäfen ausreisen und dass
  • eine funktionsfähige elektronische Reisegenehmigung existiert und voll einsatzbereit ist
Nachdem die Beitrittsländer die Sicherheitsanforderungen des 9/11-Gesetzes erfüllt haben und DHS die erforderlichen Bescheinigungen ausgestellt hat, kündigt die US-Regierung offiziell an, welche Länder dem VWP beigetreten sind und welche Richtlinien für ihre Staatsbürger im Rahmen von ESTA gelten.
__________________
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