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Auswandern und Arbeiten in die USA... Fragen und Antworten zum USA-VISA, Studiengänge ...

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  #1  
Alt 24.10.2008, 07:15
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Standard ESTA spricht deutsch

ESTA spricht deutsch

Das neue elektronische Reisegenehmigungssystem (Electronic System for Travel Authorization - ESTA) ist mehrsprachig geworden: Seit dem 15. Oktober steht das Online-Formular in 14 Sprachen zur Verfügung, darunter auch auf Deutsch. Damit wird es für Reisende noch einfacher, die bekannten Fragen zu grundlegenden biografischen Angaben (wie Name, Geburtsdatum und Passinformationen, ansteckende Krankheiten, Vorstrafen und Visumentzug oder Abschiebung) zu beantworten. Basierend auf den Antworten kann ESTA automatisch eine Reisegenehmigung erteilen, die ab dem 12. Januar 2009 für die visumfreie Anreise in die Vereinigten Staaten verpflichtend wird.
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  #2  
Alt 28.12.2008, 18:59
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Standard Übersicht über das elektronische System zur Anreisegenehmigung

Freiwillige Anträge (1. August 2008 – 12. Januar 2009)

Seit dem 1. August 2008 nimmt das US-Ministerium für innere Sicherheit von Staats*angehörigen eines der am Programm teilnehmenden Länder freiwillige ESTA-Anträge über die ESTA-Website entgegen.

Hinweis: Alle neuen, am visafreien Reisen teilnehmenden Länder müssen schon ab dem 17. November 2008 eine ESTA Genehmigung vor der Einreise in die USA haben.
Zur Beantragung einer Genehmigung zur Anreise in die Vereinigten Staaten im Rahmen des VWP müssen sich Reisende in das webbasierte ESTA-System einloggen und online einen Antrag mit ihren persönlichen und anderen Daten ausfüllen, anhand derer ihre Teil*nahme*berechtigung am Programm für visumfreies Reisen geprüft wird. Es handelt sich um dieselben Informationen, die derzeit im Formular I-94W verlangt werden.

Verbindliche Anträge (ab 12. Januar 2009)


Ab dem 12. Janaur 2009 müssen alle Staats*angehörigen von VWP-Ländern, die zeitweilig aus geschäftlichen oder privaten Gründen in die Vereinigten Staaten reisen, vor Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff in die Vereinigten Staaten eine ESTA-Genehmigung beantragen.

VWP-Reisenden, die keine ESTA-Reisegenehmigung vorweisen können, nachdem das ESTA-System verbindlich geworden ist, kann der Zutritt zu Flugzeug oder Schiff verwehrt werden; sie müssen mit längeren Wartezeiten rechnen und die Einreise*erlaubnis an der Einreise*stelle in den Vereinigten Staaten kann ihnen verwehrt werden.
Die Regelung betrifft ins Ausland reisende US-Staatsbürger nicht.
ESTA-Beantragung

Das US-Ministerium für innere Sicherheit empfiehlt, die elektronische Reisegenehmigung einzuholen, sobald eine Reise in die Vereinigten Staaten im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen geplant wird, spätestens aber 72 Stunden vor Abflug. Das elektronische Reisegenehmigungssystem ist allerdings so angelegt, dass es auch die Erfassung von Last-Minute- und aufgrund von Notfällen kurzfristig Reisenden erlaubt.

Hinweis: Kinder mit und ohne Begleitung müssen unabhängig von ihrem Alter eine eigene ESTA-Genehmigung und eine eigene VWP-Anreiseberechtigung vorweisen.
ESTA beantragen: https://esta.cbp.dhs.gov/esta/.
In den meisten Fällen stellt das ESTA-System nahezu sofort fest, ob die Anreise im Rahmen des VWP-Programmes möglich ist. Es gibt unter anderem folgende mögliche Antworten:
  • Genehmigung wird bearbeitet
  • Genehmigung erteilt
  • Einreise nicht genehmigt
Sollten sich die Zieladresse oder Reisedaten eines Antragstellers nach Erteilung der Genehmigung ändern, können Reisende diese Informationen auf der ESTA-Website einfach aktualisieren.

Eine erteilte ESTA-Reisegenehmigung:
  • ist bis zu zwei Jahre oder bis zum Ablauf der Gültigkeit des Passes des Reisenden gültig, je nachdem, was früher eintritt
  • für mehrere Anreisen in die Vereinigten Staaten gültig
  • begründet keinen Rechtsanspruch auf Einreise in die Vereinigten Staaten an einer Einreisestelle. Die ESTA-Genehmigung erlaubt den Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff in die Vereinigten Staaten lediglich im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen. In allen Fällen treffen Zoll- und Grenzschutzbeamte an unseren Einreisestellen die Entscheidung über die Einreise. (Weitere Informationen vor Reiseantritt finden Sie unter der Übersicht "Know Before You Go" auf www.cbp.gov/travel/.)
Wenn ESTA keine Genehmigung erteilt

Wenn einem ESTA-Antragsteller die Genehmigung zur Einreise in die Vereinigten Staaten im Rahmen des VWP-Programms nicht erteilt wird, wird er an www.travel.state.gov/ verwiesen, wo er Informationen zur Beantragung eines Visums für die Vereinigten Staaten erhält. Dieser Vorgang ähnelt der derzeitigen Praxis, wonach VWP-Reisende, die an einer Einreisestelle in den Vereinigten Staaten eintreffen und vom US-Zoll- und Grenzschutzamt als nicht berechtigt für die Einreise gemäß dem VWP-Programm befunden werden, zur Beantragung eines Visums zur Einreise in die Vereinigten Staaten in ihr Herkunftsland zurückverwiesen werden. Es wird für die meisten Reisenden viel angenehmer sein, diese Nachricht vor dem Reiseantritt zu erhalten.


Stärkung und Verbesserung des VWP durch ESTA


Das Programm für visumfreies Reisen fällt in die Zuständigkeit des Ministeriums für innere Sicherheit. Es ermöglicht Reisenden aus am Programm teilnehmenden Ländern die visumfreie Einreise in die Vereinigten Staaten zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken für einen Zeitraum von 90 Tagen oder weniger. Das Programm für visumfreies Reisen wurde 1986 als Pilotprojekt gestartet. 1988 wurden Japan und das Vereinigte Königreich als erste Mitgliedsländer in das Programm aufgenommen. Weitere Informationen zum Programm für visumfreies Reisen finden Sie unter:

www.customs.gov/xp/cgov/travel/id_visa/business_pleasure/vwp/vwp.xml.

Im Haushaltsjahr 2007 reisten mehr als 15 Millionen Besucher aus VWP-Ländern in die Vereinigten Staaten. Da das elektronische Reisegenehmigungssystem Sicherheitsfragen klärt, die das VWP betreffen, kann das Programm gestärkt und erhalten und in Zukunft erweitert werden.

Warnung vor Betrug im Rahmen des ESTA Programms


lesen Sie bitte den Warnung vor Betrug im Rahmen des ESTA Programms (pdf -Englisch)

Datenschutzrichtlinien


Wenn ein ESTA-Antrag erfolgreich ausgefüllt und online eingereicht wurde, wird er mit den relevanten Datenbanken der Strafverfolgungsbehörden abgeglichen. Die ESTA-Antragsdaten bleiben für die Dauer der jeweiligen ESTA-Genehmigung aktiv. Das Ministerium für innere Sicherheit speichert die Informationen für ein weiteres Jahr, und bewahrt sie dann zwölf Jahre im Archiv auf, sodass die Daten für strafverfolgungs- und ermittlungstechnische Zwecke abgefragt werden können.
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